In einer offiziellen Stellungnahme vom April 2024 verdeutlicht das German Board and College of Obstetrics and Gyaecology (GBCOG) den Zusatznutzen von Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter und der Eierstöcke außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Untersuchungen können im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge als sogenannte IGeL-Leistung durchgeführt werden. Der transvaginale Ultraschall der Eierstöcke ist nachweislich die treffsicherste nicht-invasive Methode zur Unterscheidung gut- und bösartiger Eierstockbefunde und das wegweisende diagnostische Instrument bei Eierstock-bedingten Notfällen wie zum Beispiel akuten Verdrehungen, Einblutungen, schweren Infektionen mit Abszessbildung oder Eileiterschwangerschaften. Viele dieser Probleme entwickeln sich häufig über einen längeren Zeitraum und ohne warnende Symptome. Die Diagnostik ermöglicht somit häufig eine frühere, zielgerichtete Therapie.
Die Stellungnahme können Sie im Original unter folgendem Link nachlesen:
GBCOG-SN_IGeL.pdf (dggg.de)