Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie nicht widersprechen. Die ePA soll Informationen insbesondere zu Befunden, Diagnosen sowie zu durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen enthalten. Ziel ist es, dass Ärzte in Praxen und Krankenhäusern, aber auch Psychotherapeuten alle relevanten Informationen und Dokumente auf einen Blick haben. Die häufigsten Fragen zur ePA beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Homepage:
KBV - Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Quelle: www.kbv.de